Sach­verstand.SH

Qualitäts­zirkel Sach­verständigen­wesen

Das Sachverständigenwesen hat für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, Justiz und Verwaltung erhebliche Bedeutung: In einer immer komplexer werdenden Welt sind sie alle auf den einfachen und schnellen Zugang zu qualifiziertem Sachverstand angewiesen – sei es, um wichtige und in der Regel auch wirtschaftlich relevante Entscheidungen zu untermauern oder um Konflikte beizulegen. 

Der Qualitätszirkel Sachverständigenwesen Schleswig-Holstein verfolgt das Ziel, das Sachverständigenwesen in Schleswig-Holstein insgesamt zu fördern, die Zusammenarbeit zwischen Justiz, Bestellungskörperschaften und Sachverständigen zu verbessern und so einen Beitrag zur Qualitätssicherung und Beschleunigung von gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Sachverständigenbeteiligung zu leisten. Die Kooperation will das hohe Niveau der Sachverständigenleistung selbst gewährleisten, die Attraktivität der Sachverständigentätigkeit steigern und eine reibungslose Zusammenarbeit aller Beteiligten schaffen. 

Sach­verstand finden.

Sind Sie auf der Suche nach einem Sachverständigen? Über die nachfolgenden Links gelangen Sie zu den einschlägigen Datenbanken der Bestellungskörperschaften.

Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein

Industrie- und Handelskammern (Bundesweit)

Handwerkskammern (Bundesweit)

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Unsere Ziele.

Bei unserer Arbeit verfolgen wir folgende Ziele:

  • Wir verbessern den Informationsaustausch zwischen den am Sachverständigenwesen Beteiligten
  • Wir identifizieren gemeinsame Handlungsfelder
  • Wir erarbeiten konkrete Lösungsansätze gemeinsam mit den in der Praxis Betroffenen und geben Orientierung
  • Wir wirken auf bessere Rahmenbedingungen für die Sachverständigentätigkeit hin

Nächster Termin.

2. gemeinsamen SV-Tag

8. Oktober 2024

Bisherige Termine.

08.10.2024
2. gemeinsamer SV-Tag
26.09.2024
Sitzung des Qualitätszirkels
21.03.2024
Sitzung des Qualitätszirkels
21.09.2023
Sitzung des Qualitätszirkels
30.03.2023
Sitzung des Qualitätszirkels
27.10.2022
1. gemeinsamer Sachverständigentag
22.09.2022
Sitzung des Qualitätszirkels
07.04.2022
Sitzung des Qualitätszirkels
07.12.2021
3. Sachverständigensprechstunde
Thema „Fehler im System? - Auswertung der Sachverständigenumfrage“
21.10.2021
Sitzung des Qualitätszirkels
10.06.2021
2. Sachverständigensprechstunde
Thema „Verhalten vor Gericht“
25.02.2021
Sitzung des Qualitätszirkels
04.02.2021
1. Sachverständigensprechstunde
Thema „Ortstermin und Corona“
30.06.2020
Sitzung des Qualitätszirkels
23.10.2019
Sitzung des Qualitätszirkels
08.05.2019
Sitzung des Qualitätszirkels
15.11.2018
Gründung des Qualitätszirkels

Häufig gestellte Fragen.

Wer gehört zum SV-Qualitätszirkel?

Dem Qualitätszirkel gehören als Mitglieder an: Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein, die Handwerkskammern Flensburg und Lübeck, die Industrie- und Handelskammern Flensburg, Kiel und Lübeck, die Justiz des Landes Schleswig-Holstein, die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein und die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein. 

Welche Aufgaben hat der Qualitätszirkel?

Unter anderem gehören zu den Aufgaben der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern, das Identifizieren von Handlungsfeldern und das Erarbeiten von Lösungsansätzen gemeinsam mit den in der Praxis Betroffenen. 

Woran erkennt man einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen?

Ein öffentlich bestellter Sachverständiger erhält von seiner bestellenden Kammer eine Bestellungsurkunde, einen Sachverständigenausweis und einen Rundstempel. Dort ist jeweils genau angegeben, für welches Sachgebiet der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt ist. 

Wie wird man öffentlich bestellter Sachverständiger?

Bevor ein Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt wird, muss er oder sie sich hinsichtlich der persönlichen Eignung und der besonderen Sachkunde einem anspruchsvollen Überprüfungsverfahren bei der zuständigen Bestellungskörperschaft unterziehen. Schließlich hat der Sachverständige einen Eid zu leisten, wonach er seine oder ihre Sachverständigentätigkeit unabhängig, weisungsfrei, persönlich und unparteiisch ausführt und Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.

Wo findet man geeignete Sachverständige?

Wir haben Ihnen auf dieser Webseite die Datenbanken der Bestellungskörperschaften zusammengestellt.  

Wer kann einen Sachverständigen beauftragen?

Grundsätzlich kann jeder gegen Vergütung einen Sachverständigen mit einer Gutachtenerstellung beauftragen. 

Was kostet ein Sachverständigen-Gutachten?

Wird ein Sachverständiger im privaten Auftrag tätig, so wird das Honorar zwischen ihm und dem Auftraggeber frei vereinbart. Eine Honorarordnung oder Ähnliches dafür gibt es nicht. Das Honorar schuldet der Auftraggeber. Bei Schiedsgutachten teilen sich die streitenden Parteien in der Regel das Honorar. 

aus der politischen Arbeit.

Wie kann die gerichtliche Kommunikation mit Sachverständigen erfolgen?

Das MJP dient hauptsächlich der privaten Nutzung im Austausch mit der Justiz und ist nicht für Sachverständige oder andere professionelle Nutzer konzipiert, da keine berufsspezifischen Angaben gespeichert werden. Alternativ können kostenpflichtige Postfächer genutzt werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie im angehängten Schreiben des Ministeriums für Justiz und Gesundheit.

Schreiben MJG SH Gerichtliche Kommunikation mit Sachverständigen

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Der Qualitätszirkel Sachverständigenwesen Schleswig-Holstein